Die spannende Frage, die sich uns stellt? Muss eine Wärmepumpe immer angemeldet werden?
Die einfache Antwort: Nein, eine Wärmepumpe muss nicht immer angemeldet werden. Die Anmeldepflicht richtet sich nach der elektrischen Anschlussleistung der Wärmepumpe.
In Deutschland ist die Anmeldepflicht für Wärmepumpen in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) geregelt. Danach muss eine Wärmepumpe mit einer elektrischen Anschlussleistung von mehr als 11 kW beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden.
Wärmepumpen mit einer elektrischen Anschlussleistung von weniger als 11 kW neuer Wert ab Januar 2024 sind 4,2 kW sind nicht meldepflichtig. Sie können jedoch freiwillig angemeldet werden, um einen Heizstromtarif nutzen zu können.
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Wie meldet man eine Wärmepumpe an?
Die Anmeldung einer Wärmepumpe ist in der Regel unkompliziert. Der Netzbetreiber stellt ein Anmeldeformular zur Verfügung, das ausgefüllt und an den Netzbetreiber zurückgesandt werden muss.
Bei der Anmeldung sind folgende Daten anzugeben:
- Name und Anschrift des Anlagenbetreibers
- Typ und Anschlussleistung der Wärmepumpe
- Datum der Inbetriebnahme
- Standort der Wärmepumpe
Der Netzbetreiber wird nach der Anmeldung einen zusätzlichen Stromzähler für die Wärmepumpe installieren. Dieser Zähler wird dann für die Abrechnung des Heizstroms verwendet.
Die Anmeldung einer Wärmepumpe ist wichtig, um die Sicherheit des Stromnetzes zu gewährleisten. Wärmepumpen können einen hohen Stromverbrauch haben und daher zu einer Überlastung des Stromnetzes führen. Durch die Anmeldung kann der Netzbetreiber den Stromverbrauch der Wärmepumpe überwachen und bei Bedarf Maßnahmen zur Absicherung des Netzes ergreifen.
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